Die wichtigsten Fragen zur Tauschfähigkeit


Die wichtigsten Fragen zur Tauschfähigkeit

Der weltweit größte Palettenverband EPAL, der seit 1991 für die Qualitätssicherung im offenen Tauschpool von Europaletten steht, empfiehlt DRINGEND, die Sicherheit von Personal, Produkten und Abläufen ernst zu nehmen und keine UIC-Paletten mehr zu akzeptieren. Insbesondere von UIC-Paletten aus diesen Ländern geht derzeit gehäuft Gefahr aus: UA, CZ, SVK, HU, RO, BG.


Die Vereinbarung zur Tauschfähigkeit mit der UIC wurde im Februar 2017 gekündigt - aus gutem Grund.
QUALITÄT und SICHERHEIT brauchen Strukturen und Verlässlichkeit. Die internationale Struktur von EPAL, die über Nationalkomitees Präsenz in 20 Ländern zeigt und Lizenznehmer in über 30 Ländern vertritt und alle regelmäßig prüft, garantiert weltweit einheitlich die SICHERHEIT und QUALITÄT, die Sie für Ihre Abläufe brauchen.

Um Ihre Abläufe störungsfrei und vor allem so einfach wie möglich zu halten, versuchen wir im Folgenden, Ihre wichtigsten Fragen zum Palettentausch zu beantworten. Darüber hinaus stehen wir natürlich jederzeit gerne zum persönlichen Gespräch zur Verfügung. Unsere Kolleginnen und Kollegen im EPAL-Generalsekretariat, im Nationalkomitee Ihres Landes und in der EPAL-Academy sind für Sie da!


1. Situation: Palettentausch

1. Worauf muss ich bei der Annahme von Paletten zukünftig achten?

Um es so einfach wie möglich zu machen: Konzentrieren Sie sich bei der Beurteilung der Paletten auf ein einziges Zeichen: "EPAL im Oval".

Paletten auf denen an irgendeiner Stelle dieses Zeichen zu finden ist, gelten uneingeschränkt als tauschbar.
Zur Beurteilung der qualitativen Eignung der Paletten gelten natürlich die bisherigen Standards und Kriterien. Im Einzelnen finden Sie diese hier:
http://www.epal-pallets.org/eu-de/ladungstraeger/produktdownloads/

2. Wie wird der Palettentausch dokumentiert?

An der Dokumentation muss sich nichts ändern. Hilfreich und lohnend für Sie kann sein, wenn Sie auf den entsprechenden Palettenscheinen die UIC-Paletten gesondert benennen und sie in Abzug bringen, falls Sie das entsprechend mit Ihren Tauschpartnern festgelegt haben.

3. Wie wird mit "alten" Tauschvereinbarungen umgegangen?

Geschlossene Tauschvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit. Wahrscheinlich ist genau jetzt der richtige Zeitpunkt für Sie, Ihre Vereinbarungen daraufhin durchzusehen, was genau drin steht. Wir empfehlen dabei, bei zukünftigen Vereinbarungen darauf zu achten, dass Sie den Tausch explizit auf EPAL-Europaletten beschränken. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie die Qualität bekommen, die Sie für Ihre Prozesse benötigen.

4. Ab wann gilt die geänderte Tauschfähigkeit?

Der Vorstand der EPAL hat im Februar 2017 beschlossen, die Vereinbarung zur Tauschfähigkeit mit der UIC zu kündigen. Zu den Hintergründen, sofern Sie nicht in offensichtlichen Qualitätsmängeln in Ihrer Praxis erkennbar sind, finden Sie ausführliche Informationen auf der website der EPAL: www.epal.eu.
Die Empfehlung, den Tausch zwischen EPAL-Europaletten und UIC-Paletten einzustellen, gilt ab dem 1.05.2017. Die bislang geltende Empfehlung, dass auch Paletten mit der Kennzeichnung „EUR“ (UIC, MAV, CD, ADIF, GreenCargo etc.) getauscht werden können, gilt weiterhin, jedoch befristet bis zum 31.12.2021 und beschränkt auf solche Paletten, die bis zum 28.02.2017 unter strikter Beachtung der UIC-Merkblätter 435-2 bis 435-6 hergestellt worden sind.
Die definitive Übergangszeit wird sich im konkreten Fall aus der Dauer der Vereinbarungen ergeben, die Sie mit den unterschiedlichen Partnern haben. Unsere Empfehlung dazu ist, die Tauschvereinbarungen so kurzfristig wie möglich zu aktualisieren, damit Sie auch zukünftig auf der "sicheren" Seite sind.

5. Wie sehen die Verträge aus, die Sie vor Unsicherheit und Diskussion schützen?

Benennen Sie in Ihren Vereinbarungen klar, dass Sie als tauschfähige Paletten ausschließlich EPAL-Europaletten akzeptieren. Bei darüber hinausgehenden Fragen stehen wir gerne im persönlichen Gespräch zur Verfügung und beraten Sie.

6. Wie stellt sich EPAL die Sortierung und das Handling und den damit verbundenen zusätzlichen Aufwand vor?

Um die Prozesssicherheit in Ihren Abläufen gewährleisten zu können, müssen Sie die Paletten, die zum Einsatz kommen, grundsätzlich beurteilen. Wir empfehlen bei der Beurteilung ein einziges zusätzliches Kriterium zu berücksichtigen: Die Marke "EPAL im Oval".
Ab sofort gilt, dass Paletten dann tauschbar sind, wenn sie diese Marke tragen. In Bezug auf die zusätzlichen Kriterien, nach denen Sie die Paletten sortieren und für Ihre Anwendung passend verwenden, ändert sich nichts. Defekt bleibt defekt, gebrauchsfähig bleibt gebrauchsfähig, dafür steht die EPAL-Qualitätssicherung.


 

2. Situation: Bestellung von Neupaletten

1. Wie können Sie sichergehen, bei Neubestellungen originale, tauschfähige EPAL-Europaletten zu bekommen?

Eine vollständige Liste aller zugelassenen Hersteller und Reparateure, die der Qualitätssicherung von EPAL unterliegen, finden Sie hier:
<link eu-de lizenznehmersuche>www.epal-pallets.org/eu-de/lizenznehmersuche/

Achten Sie bei der Anschaffung von Paletten darauf, dass die die Formulierung "tauschfähige EPAL-Europaletten" in der Bestellung auftaucht. Das gilt natürlich unabhängig davon, ob Sie neue oder gebrauchte Paletten bestellen.

2. Wie lange dürfen welche Paletten geliefert werden?

Die bestehenden Bestellungen und Liefervereinbarungen behalten über die vereinbarte Vertragslaufzeit Gültigkeit. Bei der Neuverhandlung und -bestellung empfehlen wir, auf oben angegebene Formulierungsvorschläge zuzugehen.

 

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