Dringende Warnung vor Betrug


Dringende Warnung vor Betrug

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben Sie bereits mit Schreiben vom 24.01.2023 informiert, dass Ende 2022 und Anfang 2023 mehrere Fälle des Betrugs im Zusammenhang mit der Bestellung von EPAL-Paletten bekannt geworden sind. Diese Fälle betreffen nach heutigem Kenntnisstand ausschließlich Lieferungen von Paletten nach Frankreich. Ähnliche Fälle sind in den vergangenen Jahren auch in anderen Ländern aufgetreten, allerdings nicht mit dem jetzt bekannt gewordenen Ausmaß.

Nach dem Versand des Schreibens vom 24.01.2023 und einer weiteren Warnung, welche von EPAL France veröffentlicht worden ist, sind von weiteren Unternehmen und EPAL-Lizenznehmern gleichartige Betrugsfälle gemeldet worden. Leider sind hiervon Unternehmen und Lizenznehmer der EPAL in mehreren Ländern Europas betroffen, welche Paletten nach Frankreich geliefert haben.
Die Polizei in Frankreich ermittelt intensiv und ist darauf angewiesen, Informationen über alle bekannten Fälle des Betrugs zu erhalten (Namen der Besteller, Datum der Lieferungen, Ort der Entladung etc.). Nur bei Kenntnis eines jeden Betrugsfalles besteht die Chance, die Täter zu fassen und die Paletten zumindest teilweise aufzufinden. Wir bitten daher dringend um Ihre Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung des Sachverhalts.
Bitte informieren Sie uns kurzfristig, wenn Sie selbst Angebote zur Lieferung von Paletten aus Frankreich erhalten haben, welche Sie als verdächtig einstufen. Wir bitten in diesem Fall um Zusendung der E-Mails, die Sie erhalten haben so dass wir diese prüfen und an die Polizei in Frankreich weiterleiten können. Im Anhang (Seite 4-5) finden Sie einige der E-Mails bei, welche wir von anderen Lizenznehmern erhalten haben, so dass Sie einen Eindruck von Art und Erscheinungsbild der Betrugsversuche bekommen.
Bitte informieren Sie uns insbesondere, wenn Sie in den vergangenen 6-12 Monaten selbst Opfer eines Betrugs geworden sind und EPAL-Paletten nach Frankreich oder an andere Besteller in anderen Ländern geliefert haben, ohne dass anschließend eine Zahlung erfolgt ist.
Wir versichern Ihnen, dass wir Ihre Angaben vertraulich behandeln und allein der Polizei mitteilen werden. Ihr Unternehmen wird im Zusammenhang mit den Warnungen vor dem Betrug nicht öffentlich benannt werden.

In Ergänzung unserer Warnung vom 24.01.2023 weisen wir auf Folgendes hin:

1 Die angeblichen Besteller der Paletten sind große und bekannte französische Unternehmen. Hierdurch soll offensichtlich Vertrauen geweckt werden, um die Forderung der Besteller nach einer Lieferung einer großen Zahl von Paletten ohne Vorauszahlung und mit einem Zahlungsziel von mehreren Wochen durchzusetzen. Bei den bislang bekannten Betrugsfällen sind mehrere sehr bekannte französische Unternehmen als angebliche Käufer der Paletten angegeben worden, u.a. aus dem Bereich Einzelhandel, jedoch auch aus dem Bereich Mobilität. Es ist davon auszugehen, dass bei künftigen vergleichbaren Betrugsversuchen in Frankreich oder in anderen Ländern die Namen anderer bekannter Unternehmen aus anderen Braqnchen missbraucht werden

Es wird daher um besondere Vorsicht gebeten, wenn Sie Angebote erhalten, in denen

▪ bekannte Unternehmen als Besteller genannt werden und

▪ Sie mit dem Unternehmen bislang nicht in Geschäftskontakt stehen.

Wir empfehlen dringen, dass Sie in diesem Fall mit dem bekannten Unternehmen Kontakt aufnehmen und um Bestätigung der Palettenanfrage bitten. Benutzen Sie dafür die Kontaktdaten auf der Website des Unternehmens und nicht die Kontaktdaten in der E-Mail.

EPAL und die Nationalkomitees der EPAL unterstützen Sie gerne bei der Verifizierung der Bestellung.

2 Auffällig ist in den bislang bekannten Fällen, dass die Kontaktdaten in den E-Mails wenig professionell erscheinen. In den E-Mails wird teilweise darauf hingewiesen, dass der Besteller im Auftrag des bekannten Unternehmens handelt. Hiermit soll offensichtlich vermieden werden, dass der Betrugsversuch entdeckt wird, wenn Nachfragen an das bekannte Unternehmen gerichtet werden.

Beispielhaft zeigen wir im Anhang (Seite 4-5) einzelne E-Mails mit Kontaktdaten, mit denen der Kauf der Paletten im Namen oder Auftrag eines bekannten Unternehmens angeboten worden ist. Bitte beachten Sie, dass die Angabe der Namen sowie der Inhalt und das Erscheinungsbild der E-Mails variieren können.

3 Der Betrug kann nur funktionieren, wenn die Paletten tatsächlich nicht an das bekannte Unternehmen geliefert, sondern an einem anderen Ort entladen werden. Daher sollte bei der Lieferung von Paletten an Kunden, mit denen Sie bislang nicht in Geschäftskontakt gestanden haben, stets auch der Entladeort überprüft werden. Prüfen Sie, ob es sich dabei um eine Betriebsstätte des bekannten Unternehmens handelt. Bei Zweifeln sollten Sie sich an das bekannte Unternehmen wenden und den Entladeort bestätigen lassen. Nutzen Sie bei der Kontaktaufnahme nicht die Kontaktdaten in den verdächtigen E-Mails, sondern die Kontaktdaten auf der Website des bekannten Unternehmens.

In der Vergangenheit sind Fälle bekannt geworden, in denen zunächst der Betrieb des bekannten Unternehmens als Entladeort angegeben worden ist, bevor dann kurz vor oder während des Transports der Paletten ein anderer Entladeort mitgeteilt worden ist. Sofern Sie Speditionen zum Transport der Paletten einsetzen, sollten diese und deren Fahrer also darauf hingewiesen werden, dass eine Änderung des Entladeorts nur mit Ihrer Zustimmung erlaubt ist. Dies gilt natürlich auch für Ihre eigenen Fahrer, wenn Sie die Paletten selbst ausliefern.

4 Unter Wiederholung der Angaben in unserem Schreiben vom 24.01.2023 weisen wir noch einmal auf folgende Indizien für das Vorliegen eines Betrugsfalles hin. Wir haben diese Indizien aufgrund der zwischenzeitlich erhaltenen Informationen ergänzt.

Wichtige Indizien für das Vorliegen eines Betrugsfalles sind:

▪ Erstmalige Bestellung durch ein Ihnen bislang nicht als Geschäftspartner bekanntes Unternehmen

▪ Bestellung einer großen Zahl von EPAL Europaletten

▪ Bestellung aus dem Ausland

▪ Verzicht des Bestellers auf ernsthafte Nachfragen oder Verhandlungen zu Preis und Qualität der EPAL Europaletten

▪ Ablehnung von Vorkasse bzw. Verlangen von Zahlungsziel von 30/60/90 Tagen

▪ Der Entladeort der Paletten ist kein Standort des angeblichen Bestellers (bekanntes Unternehmen).

EPAL France hat uns informiert, dass zwischenzeitlich EPAL Europaletten in Frankreich zu sehr niedrigen Preisen auf dem Markt angeboten werden. Es ist zu vermuten, dass es sich hierbei um die Paletten aus den Betrugsfällen handelt.

Bitte informieren Sie uns kurzfristig über jedes verdächtige Angebot und beachten Sie, dass der Kauf der Paletten aus den Betrugsfällen mit der Gefahr verbunden ist, dass die Paletten bei einer Beschlagnahme durch die Polizei herausgegeben werden müssen, ohne dass eine Erstattung des Kaufpreises erfolgt.

Wir empfehlen daher dringend, neue EPAL Europaletten nur von Lizenznehmern der EPAL zu kaufen. Sollten Sie dennoch neue EPAL Europaletten von Unternehmen kaufen wollen, die keine Lizenznehmer der EPAL sind, empfehlen wir, die Vorlage von Nachweisen zum legalen Erwerb der Paletten zu verlangen (z.B. Rechnung und Lieferpapiere, welche die Lieferung des Verkäufers durch einen Lizenznehmer der EPAL nachweisen).

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Dörre
CEO der European Pallet Association e.V.

Anhang: Betrügerische E-Mail-Bestellung (Beispiele)